Hörsturz- und Tinnitustherapie

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

die nunmehr in Kraft getretene Neufassung der Arzneimittelrichtlinie hat weitreichende Auswirkungen auf die Therapie von Hörstürzen.
Gesetzlich Krankenversicherten dürfen wir Hals-Nasen-Ohrenärzte seither bestimmte Arzneimittel nicht mehr verodnen.

Der Druck Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, trifft wieder einmal Sie: die Patientinnen und Patienten!
Durchblutungsfördernde Medikamente und andere Medikamente, die seit Jahren erfolgreich für die Behandlung von akuten Hörminderungen ("Hörstürzen") eingesetzt werden, sind mit der Novelle der Arzneimittelrichtline durch Hals-Nasen-Ohrenärzte nicht mehr verschreibungsfähig, was im Klartext bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für diese Medikamente und gegebenenfalls die Kosten für die Verabreichung dieser (z.B. bei Infusionen) nicht mehr übernehmen.

Warum kam es zu dieser Änderung?
Offiziell heißt es, dass die Therapieerfolge, welche durch diese Medikamente erzielt werden können, nicht ausreichend wissenschaftlich belegt seien.
Unsere persönliche Erfahrung wie auch die unserer Fachkollegen und die durch diese Behandlung geheilten Patienten sprechen allerdings dagegen.

Welche anderen Therapie-Möglichkeiten gibt es?
Leider stellt sich die Sachlage so dar, dass uns keine anderen erfolgversprechenden Therapie-Optionen zur Verfügung stehen, welche von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen werden!
Uns bleibt also nur, die Hörminderung festzustellen und darauf zu hoffen, dass sich der Schaden selbst reguliert, was nach unserer Erfahring in den allerwenigsten Fällen geschieht und sollte dies nicht eintreten, die Betroffenen gegebenenfalls mit einem Hörgerät zu versorgen (welches paradoxer Weise erheblich teuer als die Medikamente ist, jedoch zumindest in einer Basisausführung derzeit von den Krankenkassen bezahlt wird).

Selbstverständlich können wir Ihnen die bisherigen Therapie-Optionen auch weiterhin anbieten - jedoch müssen Sie in diesem Falle die Kosten für die Medikamente und unter Umständen für Teile der Behandlung selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht sind die bisherigen Verfahren trotz der Änderungen in der Kostenübernahme nach wie vor zur Anwendung zu empfehlen.